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Was man wissen sollte von A bis Z

Diplomatische Vertretungen

Deutsches Konsulat

GRAN CANARIA
Calle Albareda 3-2°
35007 Las Palmas de Gran Canaria

Tel: (0034) 928 49 18 80
Tel: (0034) 928 49 18 70 (Pass-Stelle)
Fax: (0034) 928 26 27 31
E-Mail: zreg@lasp.auswaertiges-amt.de
Web: www.las-palmas.diplo.de

TENERIFFA
Calle Costa y Grijalba 18
38004 Santa Cruz de Tenerife

Tel: (0034) 922 248 820
Fax: (0034) 922 151 555
E-Mail: ingofp@hotmail.com
Web: www.honorarkonsul-teneriffa.de

Österreichisches Konsulat

GRAN CANARIA
Calle Dr. Verneau 1
35001 Las Palmas de Gran Canaria

Tel: (0034) 928 76 25 00
Tel: (0034) 928 76 13 50
Fax: (0034) 928 33 20 02
Fax: (0034) 928 76 22 60
Web: www.bmeia.gv.at

TENERIFFA
Calle de San Francisco 17
38080 Santa Cruz de Tenerife

Tel: (0034) 928 24 37 99
Web: www.bmeia.gv.at

Schweizer Konsulat

GRAN CANARIA
Urbanización Bahía Feliz
Edificio de Oficinas, Local 1
35107 Playa de Tarajalillo

Tel: (0034) 928 15 79 79
Fax: (0034) 928 15 79 00
E-Mail: chkonsulat.islascanarias@gmail.com
Web: www.eda.admin.ch



Feiertage & Öffnungszeiten

Feiertage:

1. JanuarNeujahr (Año Nuevo)
6. JanuarHeilige drei Könige (Dia de los Reyes)
19. MärzSt. Josef Tag (San José)
März-AprilOstern (Semana santa)
1. MaiTag der Arbeit (Fiesta de Trabajo)
30. MaiTag der Kanaren (Dia de las Islas Canarias)
Mai-JuniFronleichnam (Fiesta de Corpus Christi)
25. JuliSt. Jakobus der Ältere (Santiago)
15. AugustMaria Himmelfahrt (La Asuncion de la Virgen)
8. SeptemberFest der Schutzpatronin von Gran Canaria (Nuestra Señora del Pino)
12. OktoberNationalfeiertag (Dia de la Hispanidad)
1. NovemberAllerheiligen (Todos los Santos)
6. DezemberTag der Verfassung (Día de la Constitución)
8. DezemberUnbefleckte Empfängnis (Inmaculadada Concecpción)
25. DezemberWeihnachten (Navidad)

Zudem gibt es viele zusätzliche regionale Feiertage auf den Kanaren.


Allgemeine Öffnungszeiten:

Auf den Kanaren gibt es keine gesetzlichen Ladenschlusszeiten. Kleinere Läden haben in der Regel morgens zwischen 9.30 und 14.00 Uhr und nachmittags zwischen 17.00 und 21 Uhr geöffnet. Größere Geschäfte und Supermarktketten haben Montag bis Samstag durchgehend von 9.30 bis 22 Uhr geöffnet.


Kanarienvögel

Der Kanarienvogel, den wir kennen, stammt vom Kanarengirlitz (Serinus canaria) ab, der auf den kanarischen Inseln, den Azoren und der Insel Madeira heimisch ist. Doch auf den Inseln trifft man keinen farbfrohen und besonders singbegabten Vogel an, denn der wilde einheimische Kanariengirlitz ist unscheinbar grau-grün und sein Gesang nicht außergewöhnlich. Nach der Eroberung der Kanarischen Inseln im Jahre 1496 brachten die Spanier den Kanarengirlitz nach Europa und dort wurde er zu dem beliebten, farbenfrohen und höchst talentierten Singvogel von heute gezüchtet.

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Medien

Zeitungen

In den Urlauberzentren der Inseln ist internationale Presse leicht erhältlich. Aber es gibt auch deutschsprachige lokale Zeitungen. So erscheint jeden Donnerstag das Magazin "Info Canarias", jeden zweiten Mittwoch das "Wochenblatt" und jeden zweiten Samstag der "Kanarenexpress", um über die neusten Nachrichten und Veranstaltungen auf den Kanaren zu berichten. Kleinere deutsch- und englischsprachige Zeitungen sind in verschiedenen Bars oder Supermärkten der verschiedenen Touristenzentren der kanarischen Inseln zu finden.

Radio

Auf den kanarischen Inseln gibt es eine Vielfalt an Radiosendern. Bekannte spanische Sender sind beispielsweise Cadena Dial (87.8 / 88.9 / 91.6 MHz), Cadena 40 (93,2 MHz) oder Top Radio (98,1 MHz). Aber es gibt auch deutsche Sender, wie Sunradio (93,0 / 93,5 MHz), Radio Megawelle (88,3 / 101,7 / 103,7 / 104,7 MHz) oder SIM Radio (103,7 MHz).


Medizinische Hilfe

Seit dem 1. Juni 2004 gibt es den Krankenschein E-111 nicht mehr und bei Reisen ins europäische Ausland wird die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card -EHIC) benötigt. Mit ihr können sich Versicherte bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung im europäischen Ausland medizinisch behandeln lassen. Allerdings ist mit der Karte nur die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung abgedeckt, sie ersetzt keine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Notrufnummer: 112 (Polizei, Unfallrettung, Feuerwehr)


Reisedokumente

Für Bürger der EU-Staaten genügt der gültige Personalausweis oder Reisepass. Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Kinder unter 16 Jahren dürfen einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Alleinreisende Kinder oder Jugendliche unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen.

Da Spanien das Schengen-Abkommen anwendet, werden Grenzkontrollen nur noch auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York gelten allerdings verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. So sind Flüssigkeiten im Handgepäck von Flügen verboten und alleinstehende Koffer an Flughäfen und zentralen Verkehrsknotenpunkten können sehr schnell einen Bombenalarm auslösen.

Wichtig: Der "Residencia-Pass" ist nur innerhalb Spaniens gültig. Nur mit einem "Residencia-Pass" in der Tasche ist die Einreise in ein anderes Land als Spanien nicht gestattet. Auch der Flug nach Deutschland kann ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Passagier verweigert werden.


Reklamationen

In jedem Hotel, Bar oder Geschäft können sich Kunden und Gäste beschweren. Jeder spanische Betrieb muss nummerierte und amtlich beglaubigte Beschwerdeblätter (spanisch: hojas de reclamaciones) vorrätig haben und ist verpflichtet, sie dem Kunden auf Wunsch auszuhändigen. Von dem mehrseitigen Formular lässt der Verbraucher die rosafarbene Kopie dem Betriebs, den grünen Durchschlag behält er selbst und das weiße Original muss innerhalb von 10 Werktagen an die regionale Verbraucherbehörde OMIC (Organización Municipal de Información de Consumidores) geschickt werden. Diese überprüfen die Beschwerde und dem Betrieb drohen je nach Vorfall Inspektionen, Strafen oder auch Lizenzentzug.


Telefon

Telefonvorwahlen

Von Spanien nach Deutschland: 0049
Von Spanien nach Österreich: 0043
Von Spanien in die Schweiz: 0041

Wichtig: die erste Null der Ortsvorwahl entfällt!

Von Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Spanien: 0034

Wichtige Nummern

Notrufnummer: 112 (Polizei, Unfallrettung, Feuerwehr)
Telefonauskunft: 11818 (Inland) und 11825 (Ausland)


Tiere

Hunde, Katzen und Frettchen müssen anhand einer zweifelsfrei lesbaren Tätowierung oder durch einen Mikrochip der ISO-Norm 11784 oder 11785 eindeutig identifizierbar sein. Bei Einreise muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser muss von einem Tierarzt ausgestellt sein und einen Stempel oder eine Information enthalten, aus der hervorgeht, dass eine gültige Tollwut- oder Tollwutauffrischungsimpfung des betreffenden Tieres durchgeführt wurde. Die Tollwutimpfung muss mindestens 4 Wochen, aber nicht länger als ein Jahr vor der Einreise stattgefunden haben. Weiterhin müssen im Ausweis eine Herkunfts- und Gesundheitsbescheinigung mit amtstierärztlichem Zeugnis eingetragen werden, die nicht älter als zehn Tage ist.

Wichtig: Erkundigen Sie sich bei den Fluggesellschaften, welche Tiere transportiert werden und wie die Transportbedingungen sind. Nicht alle Tierarten werden transportiert! Auch nicht alle Transportboxen werden am Check-In akzeptiert.


Trinkgeld

Bei Zufriedenheit über den geleisteten Service gibt man auch auf den Kanaren gerne Trinkgeld (spanisch: propina). Bei kleinere Beträgen wird die Rechnungssumme in der Regel aufgerundet. Bei höheren Rechnungen sind 5-10 Prozent Trinkgeld üblich.


Zeit

Auf den kanarischen Inseln gilt die Westeuropäische Zeit (WEZ), deshalb gehen die kanarischen Uhren im Vergleich zu Deutschland eine Stunde nach. Deutsche Uhren müssen demnach im Urlaub auf den Kanaren eine Stunde zurückgestellt werden. Auch auf den Inseln gibt es Sommer- und Winterzeit.


Zoll

Zollbestimmungen der Kanarischen Inseln

Tabakwaren (Mindestalter: 17 Jahre):
o 200 Zigaretten oder
o 100 Zigarillos oder
o 50 Zigarren oder
o 250 Gramm Rauchtabak oder
o eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol (Mindestalter: 17 Jahre):
o 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. oder
o 2 Liter Spirituosen oder Aperitifs aus Wein oder Alkoholgetränke mit einem Alkoholgehalt von max. 22 % vol. oder
o 2 Liter Schaumweine oder Likörweine und 2 Liter nicht schäumende Weine

Kaffee (Mindestalter: 15 Jahre):
o 500 Gramm Röstkaffee oder
o 200 Gramm löslicher Kaffee

Parfüm oder Eau de Toilette
o 50 Gramm Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette

Arzneimittel
o des Reisenden entsprechende Menge

Andere Waren
o Kostenfrei bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR (Regel-Freibetrag)
o Nicht abgabenfrei ist eine unteilbare Ware (zum Beispiel ein einziges Schmuck- oder Kleidungsstück oder ein einziger Teppich), deren Wert die angegebene Wertgrenze übersteigt. Die Einfuhrabgaben müssen dann komplett bezahlt werden, der Freibetrag von 175 EUR wir nicht abgezogen. Vorsicht! Der Wert einer unteilbaren Ware kann auch nicht auf mehrere Personen umgelegt werden.

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