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Flugverkehr: Flüssigkeitsbeschränkung für das Handgepäck

Seit 6. November 2006 gelten neue Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugpassagieren mit Abflug- bzw. Ankunftsflughafen innerhalb der EU. Über die genauen Modalitäten informieren Reiseveranstalter und Fluggesellschaften.<br />
Die Regelung gilt nicht für Duty-Free-Einkäufe im Transitbereich des Flughafens. Ebenfalls ausgenommen sind Medikamente, Babynahrung und Diabetikerkost.
Selbst die Kontrolleure auf den kanarischen Flughäfen nehmen die neuen Sicherheitsbestimmungen sehr ernst. Wundern Sie sich also nicht, wenn es heisst: Uhren und Gürtel ab !